Nutzungsbedingungen
1. Vertragspartnerin und Geltungsbereich
Vertragspartnerin für die Nutzung des Infyn Portals ist Quantum Assets Technologies SIA, Annas Brigaderes iela 1 – 59, LV-1082 Riga, Lettland („Emittentin“). Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugang zum Portal und seine Nutzung; mit der Anmeldung schliessen Sie mit der Emittentin einen Nutzungsvertrag zu diesen Bedingungen. Rechte und Pflichten in Bezug auf den Infyn Token ($INFYN) selbst ergeben sich aus dem Krypto-Whitepaper und den dort genannten Bedingungen, nicht aus diesem Nutzungsvertrag.
Das Portal wird von der C&W Software Labs AG, Bundesplatz 4, 6300 Zug, Schweiz („Betreiberin“), im Auftrag der Emittentin technisch umgesetzt und betrieben; die Betreiberin führt auch die Identitätsprüfung und den Wallet-Nachweis im Auftrag der Emittentin durch. Sie stellt ausschliesslich den technischen Dienst bereit, ist nicht Vertragspartnerin der Nutzer und übernimmt keine vertraglichen Ansprüche; Ansprüche aus diesem Nutzungsvertrag richten sich allein gegen die Emittentin.
2. Zugang und Anmeldung
Das Portal steht Personen offen, die bestehende BCT-Bestände in den Infyn Token überführen möchten. Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich: Der Zugang wird mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Einmal-Code eröffnet. Nach abgeschlossener Verifizierung können Sie sich wahlweise mit E-Mail-Adresse und Einmal-Code oder durch Signatur mit einer Ihrer nachgewiesenen Wallets anmelden. Der Zugang ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht.
Voraussetzung für die Freischaltung sind in dieser Reihenfolge: die erfolgreiche Identitätsprüfung, die Ergänzung der Angaben zur Person und der Nachweis der Kontrolle über mindestens eine Wallet auf der Base-Blockchain nach den Verifizierungsbedingungen, die Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind. Bis zur Veröffentlichung des Krypto-Whitepapers ist Ihr Konto damit für die Migration vorbereitet («Teilnahme folgt»); die vorstehenden Schritte dienen der Feststellung der Inhaber des Vorgängerprojekts und sind kein Angebot des Infyn Token. Letzter Schritt vor der ersten Abwicklung und vor Mitteilungen zur Migration ist die Teilnahmeerklärung nach Ziffer 3a: die Kenntnisnahme des Krypto-Whitepapers zum Infyn Token nach der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), das im Portal bereitgestellt wird, verbunden mit der Zustimmung zur Übernahme Ihrer BCT-Ansprüche. Beides wird mit Fassung und Zeitpunkt protokolliert; bei einer geänderten Fassung werden Sie erneut um Kenntnisnahme gebeten.
3. Leistungen
Die Emittentin stellt nach der Freischaltung eine Übersicht über Ihren Verifizierungsstand und Ihre nachgewiesenen Wallets bereit und ermöglicht das Hinterlegen weiterer Wallets. Weitere Funktionen, insbesondere die Ermittlung Ihrer Ansprüche aus BCT-Beständen und deren Migration in den Infyn Token, werden schrittweise freigeschaltet; über jede Freischaltung werden Sie informiert. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder deren dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.
Massgeblich für Ansprüche aus BCT-Beständen sind die zu einem angekündigten Stichtag festgestellten Bestände und die Regeln der Migration, die gesondert bekannt gegeben werden, nicht Anzeigen im Portal.
3a. Übernahme des Vorgängerprojekts BCT, Teilnahmeerklärung und Teilnahmefrist
Zweck der Migration ist die Überführung des Vorgängerprojekts BCT, das nicht in einem vollständig regulierten Rahmen aufgesetzt war, in den regulierten Rahmen des Infyn Token. Mit Abschluss der Migration übernimmt die Emittentin gegenüber den teilnehmenden Inhabern sämtliche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus dem Vorgängerprojekt BCT, soweit sie in den zum Stichtag festgestellten Beständen (Ursprungsmenge, Locking-Rewards, weitere Rewards, Airdrops, SuperNode-Rewards) abgebildet sind; diese Ansprüche werden nach den im Krypto-Whitepaper bekannt gegebenen Migrationsregeln in $INFYN erfüllt. Grundlage ist der Übernahmevertrag zwischen der bisherigen Ausgabestelle von BCT und der Emittentin. Mit Ihrer Teilnahmeerklärung stimmen Sie dieser Übernahme zu; mit der Zuteilung von $INFYN für eine Tranche erlischt der entsprechende Anspruch aus BCT (Novation). Die Teilnahmeerklärung geben Sie nach Identitätsprüfung, Angaben zur Person und Wallet-Nachweis zusammen mit der Kenntnisnahme des Krypto-Whitepapers ab; als Privatkundin oder Privatkunde können Sie sie innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten widerrufen (Art. 13 MiCA), sofern $INFYN zu diesem Zeitpunkt nicht zum Handel zugelassen ist. Die erste Abwicklung erfolgt frühestens nach Ablauf dieser Frist.
Ansprüche aus dem Vorgängerprojekt BCT können ausschliesslich durch Teilnahme an der Migration geltend gemacht werden. Teilnahmefrist: wird im Krypto-Whitepaper bekanntgegeben. Nach Ablauf der Teilnahmefrist wird BCT nicht mehr bedient; Ansprüche von Inhabern, die nicht teilgenommen haben oder deren Verifizierung endgültig gescheitert ist, werden nicht in $INFYN überführt, sondern für die gesetzlich massgebliche Nachfrist in einem Register der Emittentin geführt und nach den im Krypto-Whitepaper bekannt gegebenen Regeln behandelt. Die Emittentin informiert über Fristbeginn, Fristende und Ansprechstelle an die bestätigte E-Mail-Adresse und im Portal.
4. Kommunikation
Pflichtinformationen (z. B. Änderungen des Krypto-Whitepapers, Risikohinweise, Mitteilungen zur Migration, Antworten auf Beschwerden) übermittelt die Emittentin an die von Ihnen bestätigte E-Mail-Adresse. Sie halten diese Adresse aktuell. Mit Ihrer gesonderten Einwilligung bei der Anmeldung darf die Emittentin Sie darüber hinaus per E-Mail oder Telefon zu Infyn kontaktieren; diese Einwilligung können Sie jederzeit unter dennis@qat.capital widerrufen.
5. Keine Beratung, kein Angebot
Inhalte des Portals dienen der Information und der Abwicklung des Onboardings. Sie stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung, keine Empfehlung und kein Angebot zum Erwerb oder zur Veräusserung von Token oder anderen Finanzinstrumenten dar.
6. Pflichten der Nutzerin / des Nutzers
- Sie halten Ihre E-Mail-Adresse, Einmal-Codes und den Zugang zu Ihren Wallets geheim und schützen Ihre Geräte angemessen. Die Emittentin gibt Einmal-Codes niemals telefonisch oder per Nachricht heraus und fragt niemals nach Ihrer Seed-Phrase oder Ihrem Private Key.
- Sie nutzen ausschliesslich eigene Identitätsdokumente und Wallets, die Sie selbst kontrollieren, und machen wahrheitsgemässe Angaben zur Person.
- Sie unterlassen jeden Versuch, das Portal, seine Sicherheitsmechanismen oder die Verifizierung zu umgehen, zu stören oder auszuforschen, und greifen nur über die vorgesehenen Oberflächen zu.
- Sie informieren unverzüglich dennis@qat.capital, wenn Sie einen Missbrauch Ihres Zugangs oder einer Ihrer Wallets vermuten.
7. Verfügbarkeit und Änderungen
Die Emittentin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet sie aber nicht. Wartungen, Sicherheitsmassnahmen und Störungen bei Dritten (Blockchain, Wallet-Anbieter, Verifizierungsdienst, Hosting) können die Nutzung vorübergehend einschränken. Die Emittentin kann Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen.
8. Sperrung und Beendigung
Die Emittentin kann den Zugang sperren oder beenden, wenn die Verifizierung nicht abgeschlossen oder widerrufen wird, bei Treffern im Sanktions- oder PEP-Abgleich, bei Verstössen gegen diese Bedingungen oder bei Sicherheitsverdacht; die Betreiberin führt solche Massnahmen im Auftrag aus. Sie können den Nutzungsvertrag jederzeit durch Mitteilung an dennis@qat.capital beenden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
9. Haftung
Die Emittentin haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung aus diesem Nutzungsvertrag ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; insbesondere wird nicht gehaftet für Handlungen Dritter, für Inhalte und Funktionsweise der Base-Blockchain oder von Wallet-Anbietern sowie für den Verlust von Zugangsdaten oder Private Keys auf Ihrer Seite. Die Betreiberin haftet Ihnen gegenüber nicht aus diesem Vertrag. Zwingende Verbraucherrechte Ihres Wohnsitzstaats bleiben unberührt.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Die Emittentin kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen werden Sie beim nächsten Login informiert und um Zustimmung gebeten; ohne Zustimmung ist eine weitere Nutzung nicht möglich. Die jeweils akzeptierte Fassung wird mit Datum und Version protokolliert.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt lettisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Unternehmerinnen und Unternehmer ist Riga (Lettland). Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates und der gesetzliche Gerichtsstand unberührt (Art. 6 Rom-I-Verordnung, Art. 17 bis 19 Brüssel-Ia-Verordnung). Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (ec.europa.eu/consumers/odr); die Emittentin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
13. Sprachfassungen
Rechtlich massgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.