Verifizierungsbedingungen
1. Zweck
Vor der Freischaltung des Portals werden Ihre Identität geprüft, Ihre Angaben zur Person ergänzt und die Kontrolle über Ihre Wallet auf der Base-Blockchain nachgewiesen – in dieser Reihenfolge. Verantwortlich dafür ist Quantum Assets Technologies SIA („Emittentin“), die damit ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereiprävention und zur Prüfung selbst verwahrter Wallets erfüllt und sicherstellt, dass BCT-Bestände bei der Migration der richtigen Person zugeordnet werden. Die Durchführung übernimmt die C&W Software Labs AG („Betreiberin“) als Auftragsverarbeiterin im Auftrag und nach Weisung der Emittentin; sie nutzt dafür ihren Zugang zum Verifizierungsdienst Sumsub. Diese Bedingungen ergänzen die Nutzungsbedingungen.
2. Identitätsprüfung (KYC)
- Die Prüfung erfolgt über den Dienst Sum and Substance Ltd. (Sumsub) direkt im Portal. Sie legen ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) vor und nehmen ein Selfie mit Lebenderkennung (Liveness) auf. Dokumente werden grundsätzlich mit der Kamera aufgenommen; ein Datei-Upload ist nur möglich, wenn die Kameraaufnahme scheitert.
- Vor dem Start der Prüfung erteilen Sie zwei getrennte Einwilligungen, die jeweils mit Fassung und Zeitpunkt protokolliert werden: die Einwilligung in die Identitätsprüfung nach diesen Verifizierungsbedingungen und die ausdrückliche Einwilligung in die Verarbeitung biometrischer Daten (Abgleich Ihres Gesichtsbilds aus der Selfie-/Liveness-Aufnahme mit dem Ausweisfoto, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) durch Sumsub im Auftrag der Betreiberin und der Emittentin. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter dennis@qat.capital widerrufen; ohne abgeschlossene Prüfung ist eine Freischaltung nicht möglich.
- Teil der Prüfung ist der Abgleich mit Sanktions- und PEP-Listen. Treffer werden durch eine Person geprüft; bis zum Abschluss dieser Prüfung bleibt der Zugang gesperrt.
- Sumsub kennt Sie ausschliesslich unter einer zufälligen Kennung. Das Portal speichert das Ergebnis der Prüfung, nicht Ihre Dokumente.
- Ergebnisse: bestätigt (weiter zu den Angaben zur Person), Wiederholung erforderlich (z. B. unleserliches Dokument; Sie können erneut einreichen) oder endgültig abgelehnt (keine weitere Einreichung möglich; Sie können eine Überprüfung durch eine Person verlangen).
- Bei Ablauf oder Änderung Ihres Ausweisdokuments oder auf gesetzliche Anforderung kann eine erneute Prüfung verlangt werden.
3. Angaben zur Person
Nach bestätigter Identität ergänzen Sie die Angaben, die für die Migration und für gesetzliche Meldepflichten erforderlich sind (z. B. Telefonnummer, Anschrift, Steuerdomizil). Name, Geburtsdatum und Nationalität werden aus der Identitätsprüfung übernommen und können nicht frei geändert werden. Sie machen wahrheitsgemässe und vollständige Angaben und halten sie aktuell.
4. Wallet-Nachweis
- Sie weisen die Kontrolle über Ihre Wallet nach, indem Sie eine vom Portal erzeugte Nachricht mit Ihrer Wallet signieren („Sign-In with Ethereum“, EIP-4361). Die Nachricht beginnt mit der Domain infyn.net, enthält Ihre Wallet-Adresse, die Chain-ID der Base-Blockchain, eine Einmalnummer und eine Gültigkeit von fünf Minuten. Es wird keine Transaktion ausgelöst, es entstehen keine Gebühren, und das Portal erhält keinen Zugriff auf Ihre Wallet oder Ihre Private Keys.
- Signieren Sie ausschliesslich Nachrichten, die mit infyn.net beginnen. Emittentin und Betreiberin fragen niemals nach Ihrer Seed-Phrase oder Ihrem Private Key.
- Smart-Contract-Wallets (z. B. Safe) werden unterstützt, sofern der Wallet-Vertrag die Signatur nach EIP-1271 bestätigt.
- Sie können mehrere Wallets nachweisen; jede weitere Wallet wird aus einer angemeldeten Sitzung heraus signiert und zusätzlich mit einem Einmal-Code an Ihre E-Mail-Adresse bestätigt. Jede Wallet-Adresse kann nur einem Konto zugeordnet werden. Nachgewiesene Wallets können Sie wieder entfernen; die letzte Wallet kann nicht entfernt werden, solange sie Voraussetzung für den Zugang ist.
- Sie bestätigen vor der Migration ausdrücklich, dass Sie alle Wallets mit BCT-Bezug, die Ihnen zuzurechnen sind, erfasst haben. Bestände nicht erfasster Wallets können nicht migriert werden.
- Verknüpfungen, Entfernungen und die signierten Nachweistexte werden mit Zeitpunkt protokolliert.
4a. Gesellschaften (KYB)
- Hält eine Gesellschaft BCT, wird sie gesondert geprüft. Voraussetzung ist, dass die vertretende Person die Identitätsprüfung nach Ziffer 2 und die Angaben zur Person nach Ziffer 3 selbst abgeschlossen hat. Ein eigener Wallet-Nachweis des Vertreters ist für ein Unternehmenskonto nicht erforderlich.
- Der Vertreter erfasst die Gesellschaft (Firma, Rechtsform, Sitzland, Registernummer, Sitzadresse, eigene Funktion: im Register eingetragene Geschäftsführung, Vertretungsberechtigung oder Vollmacht) und lädt die Firmenunterlagen hoch: einen Registerauszug, der nicht älter als drei Monate ist, eine Gesellschafterliste oder einen Auszug aus dem Transparenzregister und, bei Vollmacht, die Vollmachtsurkunde. Zugelassen sind PDF-, JPG- und PNG-Dateien bis 8 MB; ihr Inhalt wird beim Upload geprüft.
- Er benennt alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar 25 Prozent oder mehr der Anteile oder Stimmrechte halten (wirtschaftlich Berechtigte), mit Name, E-Mail-Adresse und Anteil, sowie die Geschäftsführung. Hält keine natürliche Person 25 Prozent oder mehr, erklärt er dies ausdrücklich; die Geschäftsführung gilt dann als wirtschaftlich berechtigt und wird benannt. Jede benannte Person erhält eine Einladung, meldet sich mit genau dieser E-Mail-Adresse im Portal an und durchläuft die Identitätsprüfung nach Ziffer 2 für sich selbst. Der Vertreter informiert die benannten Personen vorab über die Prüfung und die Verarbeitung ihrer Daten.
- Mit dem Anlegen der Gesellschaft bestätigt der Vertreter, dass er sie rechtlich vertreten darf, dass die Angaben vollständig und richtig sind und dass er die wirtschaftlich Berechtigten wahrheitsgemäss benennt. Diese Erklärung wird mit Fassung dieser Bedingungen und Zeitpunkt protokolliert.
- Die Prüfung der Unterlagen, der Vertretungsbefugnis, der Beteiligungsverhältnisse und der Abgleich der Gesellschaft mit Sanktions- und Negativlisten erfolgt durch den Geldwäschereibeauftragten der Betreiberin im Auftrag der Emittentin. Nach der Einreichung sind Stammdaten, Unterlagen und Beteiligte bis zur Entscheidung fest; bis dahin kann die Gesellschaft zurückgezogen werden. Ergebnisse: bestätigt, Unterlagen nachgefordert (der Vertreter erhält die Anforderung per E-Mail und kann ergänzen und erneut einreichen) oder abgelehnt. Eine Freigabe erfolgt erst, wenn alle benannten Personen die Identitätsprüfung bestanden haben.
- Nach der Freigabe weist der Vertreter die Wallets der Gesellschaft nach Ziffer 4 nach (Signatur und Einmal-Code), getrennt von privaten Wallets. Eine Wallet kann nur entweder einer Person oder einer Gesellschaft zugeordnet sein. Wallets der Gesellschaft dienen nicht zur Anmeldung. Der BCT-Bestand der Gesellschaft wird zum Stichtag aus diesen Wallets ermittelt.
- Firmenunterlagen und die Angaben zu Gesellschaft und Beteiligten werden verschlüsselt in der Datenbank des Portals gespeichert; jeder Abruf durch Prüfpersonen wird protokolliert. Bei Änderungen der Vertretungs- oder Beteiligungsverhältnisse oder auf gesetzliche Anforderung kann eine erneute Prüfung verlangt werden.
5. Anmeldung mit der Wallet
Nach abgeschlossener Verifizierung können Sie sich durch Signatur mit einer nachgewiesenen Wallet anmelden. Die Signatur ersetzt dabei den Einmal-Code; sicherheitsrelevante Änderungen (Hinzufügen einer Wallet, Änderung der E-Mail-Adresse) verlangen zusätzlich den Einmal-Code.
6. Ihre Mitwirkung
Sie verwenden ausschliesslich eigene, gültige Dokumente und Wallets, über die Sie selbst verfügen, und machen wahrheitsgemässe Angaben. Die Verwendung fremder Dokumente, manipulierter Aufnahmen oder fremder Wallets führt zur endgültigen Ablehnung, zur Sperrung des Zugangs und kann den zuständigen Behörden gemeldet werden.
7. Daten, Weitergabe und Aufbewahrung
Die Emittentin erhält als Verantwortliche das Ergebnis der Verifizierung, Ihre Angaben zur Person, die nachgewiesenen Wallet-Adressen sowie bei Gesellschaften die Firmenangaben, Firmenunterlagen, die Angaben zu den Beteiligten und das Prüfprotokoll; die Betreiberin verarbeitet diese Daten in ihrem Auftrag. Identitätsdokumente verbleiben bei Sumsub und werden nur bei gesetzlicher Pflicht herausgegeben. Verifizierungsnachweise werden 10 Jahre ab Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
8. Kosten
Die Verifizierung ist für Sie kostenfrei. Kosten Dritter (z. B. Datenvolumen) tragen Sie selbst.
9. Änderungen
Bei Änderungen dieser Bedingungen werden Sie vor der nächsten Prüfung um erneute Zustimmung gebeten. Die akzeptierte Fassung wird mit Datum und Version protokolliert. Rechtlich massgeblich ist die deutsche Fassung.